Autrado setzt geänderte Cookie- und DSGVO-Anforderungen um

In seinem Urteil (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen Planet49 GmbH, C‑673/17) hat der EuGH entschieden, dass nach geltendem Recht keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung ein bereits angekreuztes Kästchen abwählen muss. Vielmehr wird als Voraussetzung für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung auch online ein aktives Verhalten des Betroffenen vorausgesetzt.

Zudem hat der EuGH klargestellt, dass der Websitebetreiber dem Nutzer klare und umfassende Informationen bereitstellen muss, damit die Einwilligung wirksam erteilt werden kann. Hierzu gehören auch die Angaben zur Funktionsdauer der Cookies und dazu, ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können.

Damit hat der EuGH die bereits bislang vertretene Auffassung der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, bestätigt.

Unsere neue Lösung bietet Autrado-Kunden die Möglichkeit, ein umfassendes regelkonformes Cookie-Management einzurichten.

Vorgehen und Auswirkungen

  • Die Aktivierung bewirkt, dass alle extern eingebundenen Skripte blockiert werden (lokale Autrado-Skripte werden nicht blockiert); iframes werden erst nach Einwilligung geladen (Wir raten aus verschiedenen Gründen vom Einsatz von iframes ab; statt dessen sollten Sie wichtige Inhalte direkt in Ihre Website einbauen und Fahrzeuge direkt importieren).
  • Damit Nutzer diese anschließend freischalten können, werden die zugehörigen Domains angepasst.
  • Zudem können die im „Consent Layer“ angezeigten Texte angepasst werden.

Einrichtung

Im Kategorien-Bereich werden die Cookie- bzw. Skript-Kategorien definiert. Vorgaben für Google Analytics, eTracker, Google Tag Manager und Facebook Pixel werden bereits vorbereitet bereitgestellt.

Der Button „Online“ aktiviert bzw. deaktiviert eine Kategorie. So können z.B. komplexe Konfigurationen vorbereitet werden, ohne dass diese sogleich beim Nutzer angezeigt werden.

Einmal gesetzte Cookies lassen sich im Autrado-System löschen, falls sich ein Nutzer dazu entscheidet, die Einwilligung zurückzuziehen.

Weiterführende Informationen


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