WLTP-Umsetzung mit Autrado

Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt Verbrauchs- und CO₂-Emissionskennzeichnung für Neufahrzeuge bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV

Ab dem 1. Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP zu bewerben. An der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Pkw-EnVKV wird zurzeit gearbeitet. Bis zum Inkrafttreten empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium eine zusätzliche Verbrauchs- und Kohlenstoffdioxid CO₂ Emissionskennzeichnung.

Bis zur Fertigstellung der neuen Pkw-EnVKV gilt weiterhin die Pflicht, das Formblatt „Information über Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch i. S. d. Pkw-EnVKV“ am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe anzubringen. Der Kraftstoffverbrauch eines Pkw wird derzeit noch nach dem gültigen Testzyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ausgewiesen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen werden ab 2021 allerdings keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung stehen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es dennoch sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden. Das weltweit einheitliche Testverfahren für Leichtfahrzeuge (WLTP) bestimmt die Abgasemissionen und den Kraftstoff- und Stromverbrauch.

Daher empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium, für diese zusätzlichen Informationen ein einheitliches und neutrales Format zu benutzen, das ab Anfang Januar 2021 neben dem Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht werden soll, damit es nicht zur Verwirrung mit dem weiter geltenden Pkw-Label führen kann. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Informationen im Ausstellungsraum und bei diversen Werbemitteln angegeben werden.

Autrado hat die Energielabel der Fahrzeugverwaltung entsprechend angepasst, damit diese mit den aktuellen Empfehlungen konform sind.

Mehr Informationen zur Übergangsregelung erhalten Sie hier (PDF, 302 KB).


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